Einreisebestimmungen für die Schweiz
Die Reise mit dem Hund muss gut geplant und vorbereitet werden. Die gesundheitliche Vorsorge für Hunde im Voraus ist sehr wichtig. Denn das Land in das Du reist hat für die sichere Einreise des Haustieres bestimmte Bedingungen festgelegt...
Das brauchen Hunde für die Ein-/Durchreise für die Schweiz
- EU-Verordnung Nr. 576/2013 (siehe oben)
- Schriftliche Erklärung der verantwortlichen Person, dass Tier weder verkauft wird oder Besitzer wechselt. Sowie dass Einreise nur auf direktem Weg, ohne Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren und ohne Verlassen des Transportmittels erfolgt.
- nicht mehr als 5 Tiere
- Noch abhängige Welpen dürfen ihre Mutter begleiten, wenn diese alle Anforderungen zur Einreise erfüllt. Welpen bis 56 Tage müssen von der Mutter begleitet werden.
- Die Leinen- oder Maulkorbpflicht variiert von Kanton zu Kanton. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei der jeweiligen Urlaubsgemeinde.
- Hunderassen/-kreuzungen, die nicht eingeführt werden dürfen: Hunde mit coupierten Ohren oder coupiertem Schwanz. Für den Urlaub gelten Ausnahmen. Ob die Kriterien für die Einreise letztendlich erfüllt sind, entscheidet der Zoll. Weitere Infos in der Reisebroschüre der Schweizer Eidgenossenschaft hier
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